Juristisches Lexikon

Rediskontierung

... bezeichnet den Weiterverkauf von bereits diskontierten Wechseln an die Deutsche Bundesbank bzw. an die Landeszentralbanken. Von Diskontierung spricht man, wenn Handelswechsel von Kreditinstituten zur Finanzierung von Handelsgeschäften angekauft werden.
<<   RediskontgeschäftReeder   >>