Juristisches Lexikon

Rechtsverhältnis

... bezeichnet die rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person (z.B. im Rahmen eines Vertrages) oder zu einer Sache (z.B. Eigentum oder Besitz). Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses kann prozessual durch eine Feststellungsklage geltend gemacht werden.
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