Juristisches Lexikon

Rechtsmittelbelehrung

... beinhaltet den Hinweis auf die Möglichkeit, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Es muss auf die vorgeschriebene Form und Frist hingewiesen werden. Ferner muss auch die Behörde oder das Gericht bezeichnet sein, bei dem das Rechtsmittel anzubringen ist.
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