Juristisches Lexikon

Rechtsfolgen

... der Straftat können Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Vermögensstrafe sein. Als Nebenstrafe kann unter Umständen ein Fahrverbot in Betracht kommen. Als Nebenfolgen einer Straftat kennt das Strafgesetzbuch den Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. Vgl. §§ 38 ff. Strafgesetzbuch.
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