Juristisches Lexikon

Rechtsetzung

... ist eine andere Bezeichnung für die Gesetzgebung. Sie obliegt dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten für die formellen Gesetze, während Gesetze im materiellen Sinne (insbesondere Rechtsverordnungen) von der öffentlichen Verwaltung erlassen werden.
<<   RechtsentscheidRechtsfähiger Verein   >>