Juristisches Lexikon

Recherchenantrag

... ist im Patentverfahren zulässig. Das Patentamt ermittelt auf Antrag die öffentlichen Druckschriften, die für die Beurteilung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung in Betracht zu ziehen sind. Der Antrag kann von dem Patentsucher und jedem Dritten, der jedoch hierdurch nicht am Verfahren beteiligt wird, gestellt werden. Er ist schriftlich einzureichen. Vgl. § 43 Patentgesetz.
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