Juristisches Lexikon

Ratsverfassung

... bezeichnet einen Gemeindeverfassungstyp. Die Süddeutsche Ratsverfassung kennt zwei Gemeindeorgane (Gemeinderat un d Bürgermeister), die von den Bürgern gewählt werden. Bei der Norddeutschen Ratsverfassung steht der von den Bürgern gewählten Gemeindevertretung ein von ihr eingesetzter Gemeindevorsteher gegenüber.
<<   RatsmitgliedRaub   >>