Juristisches Lexikon

Rahmengesetzgebung

... beinhaltet die Kompetenz des Bundes, in bestimmten Angelegenheiten, Rahmenvorschriften zu erlassen. Zur Rahmengesetzgebungsbefugnis des Bundes gehören unter anderem die Grundsätze des Hochschulwesens, die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse, das Melde- und Ausweiswesen. Vgl. Art. 75 Grundgesetz.
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