Juristisches Lexikon

Radwege

... müssen von Radfahrern benutzt werden. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radwegs durch Mofas gestattet werden. Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen. Vgl. § 41 Abs. 2 Nr. 5 Strassenverkehrsordnung.
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