Juristisches Lexikon

Rückversi cherung

... ist ein Vertrag, durch den sich ein Versicherungsunternehmen gegen die Inanspruchnahme durch seine Versicherungsnehmer absichert. Nach § 186 Versicherungsvertragsgesetz finden die Vorschriften dieses Gesetzes auf die Rückversicherung keine Anwendung.
<<   RückvermächtnisRückwärtsfahren   >>