Juristisches Lexikon

Rücktrittsvorbehalt

In Allgemeinen Geschäfsbedingungen ist unwirksam, wenn sich der Verwender ohne sachlich gerechtfertigten im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht lösen kann. Das gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse. Vgl. § 10 Nr. 3 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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