Juristisches Lexikon

Rückstellung

... von Baugesuchen kommt auf Antrag der Gemeinde für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Bauleitplanung durch das Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. § 15 Baugesetzbuch.
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