Juristisches Lexikon

Quellenangabe

... ist im Falle der Vervielfältigung eines Werks erforderlich. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweitig bekannt ist. Vgl. § 63 Urheberrechtsgesetz.
<<   QuantitätsmangelQuellensteuer   >>