Juristisches Lexikon

Promille-Grenzen

Ordnungswidrig handelt, wer im Strassenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat. Als Sanktionen sind im Falle eines Verstosses gegen die 0,8 Promille-Grenze ein Bussgeld, Fahrverbot und Punkte festgelegt. Ein Verstoss gegen die 0,5 Promille-Grenze zieht ein Bussgeld und Punkte nach sich. Vgl. im einzelnen §§ 24a, 25 Strassenverkehrsgesetz.
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