Juristisches Lexikon

Produktverantwortung

... im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umfasst unter anderem die Entwicklung, Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemässen und schadlosen Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind. Vgl. §§ 22 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
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