Juristisches Lexikon

Probezeit

... kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist regelmässig davon auszugehen, dass eine Kündigung in der gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestfrist zulässig ist. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt für beide Seiten zwei Wochen, soweit die vereinbarte Probezeit sechs Monate nicht übersteigt. Vgl. § 622 Abs. 3 BGB.
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