Juristisches Lexikon

Privatautonomie

... ist das Recht des Menschen, seine Rechtsbeziehungen zu seinen Mitmenschen eigenverantwortlich zu gestalten. Deshalb sind zum Beispiel die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches abänderbar, das heisst, sie können durch abweichende Vereinbarungen ersetzt werden. Ausdruck der Privatautonomie ist auch die Vertragsfreiheit.
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