Juristisches Lexikon

Praktikantenverhältnis

... ist ein Rechtsverhältnis, das dazu dient, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung handelt. Soweit es sich dabei um kein Arbeitsverhältnis handelt, gilt das Berufsbildungsgesetz.
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