Postbenutzungsverhältnis
... ist seit der Postneuordnung ein privatrechtliches Rechtsverhältnis. Öffentlich-rechtlich ausgestaltet bleibt das Postbenutzungsverhältnis lediglich bei den hoheitlichen Tätigkeiten der DBP POSTDIENST, soweit es sich um Aufgaben des Postauftragsdienstes (Postzustellungs- und Postprotestaufträge) handelt. Vgl. § 16 Postgesetz.