Juristisches Lexikon

Postauftragsdienst

Das Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST haftet dem Auftraggeber oder Zustellungsempfänger bei Postzustellungsaufträgen für Schäden, die bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei Amtspflichtverletzungen seiner Beschäftigten. Vgl. § 16 Abs. 2 Postgesetz.
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