Juristisches Lexikon

Polizeikosten

... sind Personal- und Sachkosten für die Gefahrenabwehr sowie die Ausgaben, die durch die Tätigkeit der Gefahrenabwehrbehörden und der Polizeidienststellen entstehen. Sie werden grundsätzlich vom jeweiligen Land getragen und können nur ausnahmsweise einem Dritten in Rechnung gestellt werden.
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