Juristisches Lexikon

Plansicherung

... soll verhindern, dass während der Erarbeitungs- und Aufstellungsphase eines verbindlichen Bebauungsplans durch tatsächliche Handlungen die Ziele der Planung vereitelt werden. Instrumente der Plansicherung sind die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen.
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