Juristisches Lexikon

Personenstandsbücher

... werden von den Standesämtern geführt. Das Heiratsbuch dient zur Beurkundung der Eheschliessungen. Das Familienbuch ist dazu bestimmt, den jeweiligen Personenstand der Familienangehörigen ersichtlich zu machen. Das Geburtenbuch dient zur Beurkundung der Geburten, das Sterbebuch zur Beurkundung der Sterbefälle.
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