Juristisches Lexikon

Personalversammlung

... ist die vom Personalrat initiierte Zusammenkunft der Beschäftigten einer Dienststelle. Sie ist nicht öffentlich und wird vom Vorsitzenden des Personalrats geleitet. Dieser gibt der Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht. Vgl. §§ 48 bis 52 Bundespersonalvertretungsgesetz.
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