Juristisches Lexikon

Personalkörperschaft

... ist ein öffentlich-rechtlicher Verband natürlicher oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, der spezielle Aufgaben zu erfüllen hat. Im öffentlichen Recht handelt es sich insbesondere um berufsständische Verbände wie Rechtsanwalts-, Industrie- und Handelskammern oder Kassenärztliche Vereinigungen.
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