Juristisches Lexikon

Persönliche Dienstbarkeit

... ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Der Umfang dieser beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmt sich im Zweifel nach dem persönlichen Bedürfnis des Berechtigten. Vgl. §§ 1090 ff. BGB.
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