Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Pauschalreise
... ist eine Reise, bei der alle Reisel eistungen Gegenstand eines einzigen Vertrags mit dem Reiseveranstalter sind. Gesetzliche Regelungen enthalten die §§ 651a ff. BGB.
<< Pauschalierter Schadensersatz
Pensionsgeschäfte >>