Juristisches Lexikon

Partnerschaftsvertrag

... ist ein Vertrag, mit dem eine Partnerschaft gegründet wird. Er bedarf der Schriftform und muss mindestens den Namen und den Sitz der Partnerschaft, den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners und den Gegenstand der Partnerschaft enthalten. Vgl. § 3 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
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