Juristisches Lexikon

Partizipation

... bedeutet Teilnahme der Bürger an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen (z.B. Wahlen) sowie die Mitwirkung der von konkreten Planungsentscheidungen unmittelbar Betroffenen an deren Zustandekommen (z.B. Anhörung).
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