Juristisches Lexikon

Parlamentarische Kontrollkommission

... kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Deutschen Bundestag aus dessen Mitte gewählt.
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