Juristisches Lexikon

Ortsübliche Vergleichsmiete

... ist die Miete für eine Wohnung, die üblicherweise in der Gemeinde für eine Wohnung vergleichbarer Art, Grösse, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Für die Begründung einer Mieterhöhung kann die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde gelegt werden.
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