Juristisches Lexikon

Opferentschädigung

... wird auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes gewährt, wenn eine Person infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tatsächlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmässige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Gesetzliche Grundlage ist das Opferentschädigungsgesetz vom 11.5.1976.
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