Juristisches Lexikon

Obligation

... ist im Wertpapierrecht eine Schuldverschreibung, also eine Urkunde, in der sich der Aussteller dem Inhaber der Urkunde gegenüber verpflichtet, einen geliehenen Geldbetrag mit einer bestimmten Verzinsung oder einer anderen Verpflichtung zurückzuzahlen. Obligationen dürfen grundsätzlich nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden.
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