Juristisches Lexikon

Objektsteuer

... ruhen auf bestimmten Objekten (z.B. auf einem Gewerbebetrieb) und treffen die Ertragskraft des Objektes. Auf persönliche Verhältnisse nehmen sie nur in sehr beschränktem Umfang Rücksicht. Objektsteuern sind insbesondere die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.
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