Juristisches Lexikon

Numerus Clausus

... bezeichnet die zahlenmäßige Beschränkung des Zugangs zu einem Beruf, Gewerbe, Studium oder einer sonstigen Berufsausbildung. Besondere Bedeutung hat der Begriff auf dem Gebiet des Hochschulwesens erlangt. Zulassungsbeschränkungen sind mit dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) vereinbar.
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