Juristisches Lexikon

Notzuständigkeit

... ist bei einer Gefahr im Verzug gegeben, wenn die an sich zuständige Behörde nicht handeln kann oder nicht erreichbar ist. In diesem Fall kann eine untere Behörde die Zuständigkeit einer höheren Behörde desselben Kompetenzbereichs wahrnehmen und umgekehrt. Notzuständigkeiten haben vor allem im Polizei- und Ordnungsrecht praktische Bedeutung.
<<   NotzuchtNovation   >>