Juristisches Lexikon

Normen des Tarifvertrags

... sind die Regelungen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Diese Tarifnormen betreffen die Tarifgebundenen, also die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Vgl. §§ 1, 3 Tarifvertragsgesetz.
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