Juristisches Lexikon

Niederlassungsfreiheit

... gewährt als Grundrecht jedem Deutschen Freizügigkeit an jedem Ort. Jeder Deutsche kann sich also an jedem Ort innerhalb der Bundesrepublik niederlassen. Vgl. Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz. Nach Art. 48 EWG-Vertrag hat jeder Bürger eines Mitgliedsstaates das Recht auf Freizügigkeit in allen EG-Staaten.
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