Juristisches Lexikon

Nebenbestimmungen

... des Verwaltungsakts sind dem diesen beigefügte und von dessen Bestand abhängige zusätzliche Anordnungen, die die Hauptregelung beschränken, ergänzen oder sonst modifizieren. Nebenbestimmungen sind die Befristung, Bedingung, der Widerrufsvorbehalt und die Auflage. Vgl. § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz.
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