Juristisches Lexikon

Nationalpark

... ist ein rechtsverbindlich festgesetztes einheitlich zu schützendes Gebiet, das großräumig und von besonderer Eigenart ist, im überwiegenden Teil des Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt, sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befindet und vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dient. Vgl. § 16 Bundesnaturschutzgesetz. Naturparks sind zum Beispiel die Eifel, das Siebengebirge und der Harz.
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