Nachrede (Üble)
... begeht, wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.