Nachlassgericht
... ist eine Abteilung des Amtsgerichts, das in allen mit dem Erbrecht zusammenhängenden Verfahren tätig wird. Grundsätzlich ist das Nachlassgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte. Bearbeitet werden die Nachlasssachen in der Regel vom Rechtspfleger. Vgl. §§ 72, 73 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.