Nachforderungsklage
... ist eine Klage, durch die nach Verurteilung zur Zahlung einer Geldrente nach §§ 843 bis 845 oder 1569 bis 1586b BGB der Anspruch auf Sicherheitsleistung nachträglich geltend gemacht wird, nachdem zuvor nicht auf eine Sicherheitsleistung erkannt worden war. Voraussetzung ist aber, dass sich die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten erheblich verschlechtert haben.