Musterverfahren
... ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das stattfinden kann, wenn die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als 20 Verfahren ist, und wenn das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführt und die übrigen Verfahren aussetzt. Vgl. § 93a Verwaltungsgerichtsordnung.