Juristisches Lexikon

Mordlust

... ein Tatbestandsmerkmal des Mordes. Aus Mordlust tötet, wer die Tat aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens begeht, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen. Die Freude am Töten ist purem Selbstzweck ist also entscheidend; ein blosses Inkaufnehmen des Todes reicht nicht aus.
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