Juristisches Lexikon

Mittelbar Geschädigter

... ist eine Person, die infolge der Verletzung des unmittelbar Geschädigten einen Schaden erleiden, ohne dass in ihrer Person ein zum Schadensersatz berechtigender Tatbestand (z.B. unerlaubte Handlung) erfüllt ist. Mittelbar Geschädigte sind in der Regel nicht ersatzberechtigt.
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