Juristisches Lexikon

Mitbestimmung

... umfasst die maßgebliche Beteiligung der Arbeitnehmer an den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Betriebs oder Unternehmens. Die betriebliche Mitbestimmung ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Dort sind dem Betriebsrat umfassende Rechte eingeräumt. Bei der Unternehmensmitbestimmung geht es um die Beteiligung der Arbeitnehmerschaft in den Aufsichtsräten.
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