Mitarbeitspflicht des Ehegatten
... im Erwerbsgeschäft des anderen Ehegatten ergibt sich aus der ehelichen Beistandspflicht des § 1353 BGB. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Zwangs- und Notsituation des berufstätigen Ehegatten, die in anderer Weise nicht zu bewältigen ist.