Juristisches Lexikon

Ministeranklage

... vor dem Verfassungsgericht ist in einigen Bundesländern (z.B. in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen) wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Verfassung oder eines anderen Gesetzes möglich. Bundesminister können vor dem Bundesverfassungsgericht nicht angeklagt werden.
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