Juristisches Lexikon

Minderheitsbeteiligung

... ist der gesellschaftsrechtliche Anteil am Kapital einer Personen- oder Kapitalgesellschaft von m ehr als 25 %. Die Qualifizierung als Minderheitsbeteiligung oder Mehrheitsbeteiligung ist Grundlage für die Unterscheidung von privaten, öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.
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